Der Bäckereiverkauf ist eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit.

Manchmal kann es auch etwas hektisch zu gehen, wenn zum Beispiel auf einmal 10 Leute vor der Theke stehen…

Was ist wichtig, wenn du im Bäckereiverkauf arbeiten möchtest?
Du solltest grundsätzlich Spaß am Verkauf und am Umgang mit Menschen haben!

  • Du bist kommunikativ, lernbereit und sprichst gut deutsch (min. B2)?
  • Hast du ein gepflegtes Äußeres und bist zuverlässig?
  • Magst du den Duft von frischen Backwaren?

Super! Wenn du jetzt auch noch zeitlich flexibel und körperlich fit bist, dann bist du im Bäckereiverkauf richtig!

Deine Aufgaben sind:

  • Du verkaufst Brot, Brötchen und viele weitere Backwaren
  • Bereitest Snacks wie Butterbrezeln und belegte Brötchen zu
  • Schenkst Kaffee aus
  • Präsentierst die Backwaren schön
  • Du backst über den Tag Brezeln und Brötchen frisch nach
  • Sorgst dafür, dass alles stets sauber und ordentlich ist


Arbeitszeiten

Gearbeitet wird oft in Wechselschicht:
Zum Beispiel eine Woche Frühschicht und in der nächsten Woche Spätschicht.
Dabei beginnt die Frühschicht meist ca. 1 Stunde vor Ladenöffnung. Oft ist dies gegen 6 Uhr morgens.

Arbeitsende in der Spätschicht ist ca. 15 bis 30 Minuten nach Ladenschluss.

Der Samstag ist normaler Arbeitstag. Doch du arbeitest natürlich nicht jeden Samstag, außer ihr habt es gemeinsam vereinbart.

Je nach Filiale und Bäckerei arbeitest du auch immer wieder am Sonntag.

Wichtig, wenn du auf Teilzeit arbeiten möchtest:

Teilzeit bedeutet im Bäckereiverkauf meist trotzdem, dass man volle Schichten lang arbeitet.
Nur an weniger Tagen in der Woche als bei Vollzeit.

Halbtags von 8 bis 12 zur arbeiten, geht leider in keiner der Bäckereien, die uns beauftragen.
Denn dann müsste die Bäckerei noch jemanden einstellen, der die Zeit von z.B. 6 bis 8 Uhr abdeckt, bis du zur Arbeit kommen kannst.

Zu guter Letzt: Die Hygienebescheinigung

Sie ist auch noch eine wichtige Voraussetzung, um im Bäckereiverkauf tätig sein zu dürfen.

Alle Menschen, die bei ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen eine Hygienebescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz vorweisen können.

Eine solche Bescheinigung bekommst du bei deinem zuständigen Gesundheits- oder Landratsamt.

Sie sollte bei Arbeitsbeginn vorliegen.